Fahrlehrer gesucht
weitere Infos unter 0172-6421344
PKW-Klassen
Wissenswertes rund um die aktuellen Fahrerlaubnisklassen (PKW):
Ausbildung :
Theorie : 12 Doppelstunden Grundstoff / 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis : Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt ) und
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung :
Theorieprüfung ( Fragebogen mit 30 Fragen - mit 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung bestanden, ab 11 Fehlerpunkten nicht bestanden ).
Beantwortet man zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch, hat man 10 Fehlerpunkte. Die Prüfung wäre also nicht bestanden.
Die praktische Prüfung dauert mind. 45 Minuten. Man fährt innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraßen.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und
NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich.
B96= Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Ausbildung :
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Praxis : Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt ) und
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung :
Theorieprüfung entfällt.
Die praktische Prüfung dauert mind. 45 Minuten, man fährt innerorts, aßerorts, Autobahn und Kraftfahrstraßen.
Beschreibung :
Neu: Mit der bisherigen Klasse 3 kann man alle einachsigen Anhänger ( auch große Wohnanhänger und Pferdetransporter ) mit seinem Fahrzeug ziehen. Seit 01.01.1999 benötigt man unter best. Umständen einen gesonderten Anhängerführerschein.
Anhängerreglung: Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg.